FAQ

Zertifizierungssverfahren

Schritt 1: Prüfen sie, ob es in ihrem Land einen nationalen Lizenzgeber gibt. Falls nicht wenden sie sich bitte an enplus@bioenergyeurope.org. Falls ja, senden sie den Antrag bitte an die Kontakt-E-Mail des betreffenden Landes, die sie auf unserer Website finden.

Schritt 2: Wählen sie eine gelistete Zertifizierungsstelle und schließen sie einen Vertrag mit ihr ab.

Schritt 3: Füllen sie das entsprechende Antragsformular je nach Geschäftsmodell (Hersteller, Händler oder Dienstleister) aus. Das Formular kann elektronisch mit Adobe Reader XI ausgefüllt werden.

Schritt 4: Ein Inspektor der beauftragten Zertifizierungsstelle führt eine Erstinspektion durch (einschließlich aller Standorte), entnimmt eine Probe zur Analyse und erstellt einen Inspektionsbericht auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion.

Schritt 5: Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft, ob das antragstellende Unternehmen die ENplus® -Anforderungen erfüllt, stellt einen Konformitätsbericht aus und leitet das Dokument an den Antragsteller sowie an die zuständige Systemverwaltung weiter.

Schritt 6: Wenn ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt, schickt das zuständige nationale Management eine Rechnung über die Lizenzgebühren, die auf den voraussichtlichen Produktions-/Handelszahlen für das Jahr basiert. Die Gebühren werden berechnet, indem der verbleibende Anteil des Jahres auf die geschätzte Produktions-/Handelsmenge für das gesamte Jahr angewendet wird.

Ist das antragstellende Unternehmen der Inhaber des Sackdesigns, muss die Übereinstimmung des Sackdesigns mit den ENplus® -Anforderungen vom zuständigen nationalen Management freigegeben werden.

Schritt 7: Nachdem der Antragsteller die Gebühren gezahlt hat und das Sackdesign freigegeben wurde (falls zutreffend), sendet das zuständige nationale Management informative Dokumente zur Nutzung der ENplus® -Marke an das Unternehmen; die zuständige Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus. Das antragstellende Unternehmen und das zuständige Management unterzeichnen den ENplus® -Markenlizenzvertrag. Der Unternehmensname wird dann auf allen relevanten ENplus®-Webseiten veröffentlicht.

Schritt 8: Die Person, die in ihrem Unternehmen zum Qualitätsmanager ernannt wird, muss im ersten Jahr der Zertifizierung und danach einmal pro Zertifizierungszeitraum (alle 3 Jahre) an einer Qualitätsmanagerschulung teilnehmen.

Es gibt derzeit 12 aktive nationale Lizenzgeber in: Österreich, Kanada, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Portugal, Spanien, Schweiz und Vereinigtes Königreich.

Wenn ihr Unternehmen in einem der oben genannten Länder ansässig ist, wende sie sich für Anfragen bitte an das ENplus®-Managemnet des jeweiligen Landes. Die Kontaktinformationen finden sie auf unserer Website: ENplus®® – Nationale Partner (enplus-pellets.eu)

Im Allgemeinen dauert der Zertifizierungsprozess etwa 2 bis 3 Monate.

Die Dauer hängt von deiner Geschäftstätigkeit (z. B. mehrere Werke, mehrere Einrichtungen) und der Bereitschaft des antragstellenden Unternehmens ab.

Die Lizenzgebühr wird von den nationalen Managements festgelegt und kann im entsprechenden Dokument Gebührenordnung festgelegt. Zusätzlich müssen sie für die Dienstleistungen der beteiligten Zertifizierungsstelle bezahlen. Für die Gebühren der Zertifizierungsstelle setzen sie sich bitte direkt mit dieser in Verbindung, um ihre Verfügbarkeiten und Angebote zu erfragen.

Wie kann ich erkennen, ob ein Unternehmen ENplus® zertifiziert ist?

Unternehmen, die hier nicht aufgeführt sind, sind nicht ENplus®-zertifiziert. Auch ausgesetzte Zertifikate und ehemals zertifizierte Unternehmen finden Sie in der Liste.

Wie kann ich erkennen, ob Pellets ENplus®-zertifiziert sind?

Alle Unterlagen (Website, Flyer, Lieferscheine, usw.) eines zertifizierten Unternehmens, die auf ENplus®-zertifizierte Pellets hinweisen, müssen ein gültiges Zertifizierungszeichen enthalten. Die Angaben zum zertifizierten Unternehmen auf den Unterlagen müssen mit den Angaben auf der Liste der zertifizierten Hersteller / Händler übereinstimmen, v.a. die Identifikationsnummer  MEHR INFORMATIONEN

Was ist ein ausgesetztes (suspended) Zertifikat?

Ein ausgesetztes Zertifikat bedeutet, dass das Unternehmen für einen offenen oder bestimmten Zeitraum nicht mehr berechtigt ist, Holzpellets unter Verwendung der Marke ENplus® herzustellen oder zu verkaufen.

Wie ist das ENplus® Zeichen geschützt?

Das ENplus®-Logo und die Begriffe „ENplus®“ und „ENplus A1″® sind beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) als internationale Marke im Rahmen des Madrider Abkommens und Protokolls registriert und als Gemeinschaftsmarken (CTM) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen.

Dies bedeutet, dass eine Verwendung der Marke ohne ordnungsgemäße Lizenz eine Verletzung der Eigentümerrechte von Bioenergy Europe / EPC darstellen kann. Bioenergy Europe / EPC ist berechtigt, die betrügerische Verwendung des ENplus®-Logos und der Marken zu untersagen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus können wir Details zu dieser betrügerischen Verwendung auf unserer Blacklist veröffentlichen.

Wie kann ein zertifiziertes Unternehmen ENplus® auf den Pelletsäcken verwenden?

Die ENplus®-Zertifizierung gewährt zertifizierten Unternehmen das Recht, ihre Pellets in Säcken mit dem ENplus®-Logo abzusacken.

Alle ENplus®-Sackdesigns müssen vom zuständigen Management frei gegeben werden, bevor die Säcke befüllt werden.

Alle Informationen zur Freigabe der Säcke finden Sie in den ENplus® Bag Design Guidelines und im ENplus® Handbuch.

Das Abfüllen von Pellets in nicht zugelassenen Säcken ist nicht zulässig. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann dazu führen, dass das Zertifikat eines zertifizierten Unternehmens ausgesetzt oder ein nicht zertifiziertes Unternehmen in unsere Blacklist aufgenommen wird.

Wie darf das ENplus® Zeichen genutzt werden?

Das ENplus®-Siegel darf nur in Verbindung mit einer gültigen Lizenz verwendet werden. Das zuständige ENplus®-Management stellt den zertifizierten Unternehmen das Logo in mehreren Varianten zur Verfügung. Die korrekte Verwendung ist in der folgenden Übersichtstabelle* zusammengefasst:

*Diese Identifikationsnummern sind nur Beispiele. Informationen über erlaubte Farben und Farbkombinationen finden Sie im Anhang des Handbuchs, S. 70-71: ENplus® Handbook 3.0 (Part 2)