Zertifizierungssverfahren
Schritt 1: Prüfen sie, ob es in ihrem Land einen nationalen Lizenzgeber gibt. Falls nicht wenden sie sich bitte an enplus@bioenergyeurope.org. Falls ja, senden sie den Antrag bitte an die Kontakt-E-Mail des betreffenden Landes, die sie auf unserer Website finden.
Schritt 2: Wählen sie eine gelistete Zertifizierungsstelle und schließen sie einen Vertrag mit ihr ab.
Schritt 3: Füllen sie das entsprechende Antragsformular je nach Geschäftsmodell (Hersteller, Händler oder Dienstleister) aus. Das Formular kann elektronisch mit Adobe Reader XI ausgefüllt werden.
Schritt 4: Ein Inspektor der beauftragten Zertifizierungsstelle führt eine Erstinspektion durch (einschließlich aller Standorte), entnimmt eine Probe zur Analyse und erstellt einen Inspektionsbericht auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion.
Schritt 5: Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft, ob das antragstellende Unternehmen die ENplus® -Anforderungen erfüllt, stellt einen Konformitätsbericht aus und leitet das Dokument an den Antragsteller sowie an die zuständige Systemverwaltung weiter.
Schritt 6: Wenn ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt, schickt das zuständige nationale Management eine Rechnung über die Lizenzgebühren, die auf den voraussichtlichen Produktions-/Handelszahlen für das Jahr basiert. Die Gebühren werden berechnet, indem der verbleibende Anteil des Jahres auf die geschätzte Produktions-/Handelsmenge für das gesamte Jahr angewendet wird.
Ist das antragstellende Unternehmen der Inhaber des Sackdesigns, muss die Übereinstimmung des Sackdesigns mit den ENplus® -Anforderungen vom zuständigen nationalen Management freigegeben werden.
Schritt 7: Nachdem der Antragsteller die Gebühren gezahlt hat und das Sackdesign freigegeben wurde (falls zutreffend), sendet das zuständige nationale Management informative Dokumente zur Nutzung der ENplus® -Marke an das Unternehmen; die zuständige Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus. Das antragstellende Unternehmen und das zuständige Management unterzeichnen den ENplus® -Markenlizenzvertrag. Der Unternehmensname wird dann auf allen relevanten ENplus®-Webseiten veröffentlicht.
Schritt 8: Die Person, die in ihrem Unternehmen zum Qualitätsmanager ernannt wird, muss im ersten Jahr der Zertifizierung und danach einmal pro Zertifizierungszeitraum (alle 3 Jahre) an einer Qualitätsmanagerschulung teilnehmen.
Es gibt derzeit 12 aktive nationale Lizenzgeber in: Österreich, Kanada, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Portugal, Spanien, Schweiz und Vereinigtes Königreich.
Wenn ihr Unternehmen in einem der oben genannten Länder ansässig ist, wende sie sich für Anfragen bitte an das ENplus®-Managemnet des jeweiligen Landes. Die Kontaktinformationen finden sie auf unserer Website: ENplus®® – Nationale Partner (enplus-pellets.eu)
Im Allgemeinen dauert der Zertifizierungsprozess etwa 2 bis 3 Monate.
Die Dauer hängt von deiner Geschäftstätigkeit (z. B. mehrere Werke, mehrere Einrichtungen) und der Bereitschaft des antragstellenden Unternehmens ab.
Die Lizenzgebühr wird von den nationalen Managements festgelegt und kann im entsprechenden Dokument Gebührenordnung festgelegt. Zusätzlich müssen sie für die Dienstleistungen der beteiligten Zertifizierungsstelle bezahlen. Für die Gebühren der Zertifizierungsstelle setzen sie sich bitte direkt mit dieser in Verbindung, um ihre Verfügbarkeiten und Angebote zu erfragen.