Die neue EmpCo-Richtlinie: Was Pelletproduzenten und -händler wissen müssen

Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers for theGreen Transition), kurz EmpCoRichtlinie, zählt zu den 
bedeutendsten verbraucherschutzrechtlichen Regelungen der Europäischen Union
der vergangenen Jahre.

Die am 28. Februar 2024 verabschiedete Richtlinie ändert bestehende Verbraucherschutzvorschriften mit dem Ziel, irreführende Umweltaussagen (Greenwashing) zu bekämpfen, die Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und Verbrauchern fundierte, umweltbewusste Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Nach der Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten sind die neuen Vorschriften ab dem 27. September 2026 anzuwenden.


Wichtig ist, dass die EmpCo-Richtlinie im Rahmen des europäischen Verbraucherschutzrechts wirkt und daher in erster Linie für Geschäftspraktiken gilt, die sich an Endverbraucher richten (B2C).

Auch wenn viele Pelletproduzenten und -händler teilweise oder ausschließlich im Geschäftskundenbereich (B2B) tätig sind, sollten Unternehmen, die ihre Produkte an Verbraucher verkaufen oder gegenüber diesen bewerben, sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen die Richtlinie auf ihre Kommunikation und Marketingmaßnahmen hat.

Für die Holzpelletbranche stellt die Richtlinie sowohl eine Herausforderung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch eine Chance dar. Hersteller und Händler, die Transparenz und Glaubwürdigkeit nachweisen können, sind besser in der Lage, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und sich in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Markt Wettbewerbsvorteile zu sichern.


Warum die Richtlinie für die Pelletbranche wichtig ist

Die Richtlinie richtet sich insbesondere gegen irreführende Umweltaussagen, intransparente Nachhaltigkeitssiegel und andere Geschäftspraktiken, die Verbraucher aufgrund falscher oder nicht überprüfbarer Informationen zu Kaufentscheidungen veranlassen könnten.

Für Pelletproduzenten und -händler bedeutet dies, dass häufig verwendete Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimapositiv“, „nachhaltiger Brennstoff“ oder ähnliche allgemeine Umweltaussagen mit besonderer Vorsicht zu verwenden sind. Nach der EmpCo-Richtlinie sind allgemeine Umweltaussagen grundsätzlich verboten, sofern das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann, die für die jeweilige Aussage relevant ist.

Der Begriff „nachhaltig“ verdient besondere Aufmerksamkeit, da Verbraucher darunter nicht nur ökologische Eigenschaften, sondern auch soziale oder umfassendere Nachhaltigkeitsaspekte verstehen können. Darüber hinaus müssen sich Unternehmen bewusst sein, dass Umweltaussagen nicht auf schriftliche Angaben beschränkt sind. Auch Bilder, Symbole, Logos, Farben, Gütesiegel, Produktnamen, Markennamen und die gesamte Gestaltung von Verpackungen können Verbrauchern Umweltbotschaften vermitteln. Dabei darf kein irreführender Gesamteindruck entstehen.

Die Richtlinie ist besonders relevant, weil Verbraucher bei der Auswahl von Heizenergieträgern zunehmend auf Nachhaltigkeitsaussagen achten. Bereits der Eindruck von Greenwashing kann nicht nur rechtliche Sanktionen, sondern auch erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen.


Die größten rechtlichen Risiken im Überblick

Nicht ausreichend belegte Umweltaussagen
Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen durch glaubwürdige und überprüfbare Nachweise untermauern können. Allgemeine Aussagen, die eine besonders gute Umweltleistung suggerieren, können beanstandet werden, wenn diese nicht entsprechend nachgewiesen werden kann.

CO₂-Neutralität und Kompensationsmaßnahmen
Die Richtlinie führt ein ausdrückliches Verbot für Aussagen ein, wonach ein Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkungen hat, wenn diese Aussagen auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruhen. Damit können Aussagen wie „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ unzulässig sein, wenn sie auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten oder auf Kompensationsprojekten außerhalb der eigenen Produktwertschöpfungskette basieren.

Unabhängig von dieser konkreten gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass solche Aussagen angesichts der zunehmenden regulatorischen Aufmerksamkeit für klimabezogene Werbung besonders genau von den zuständigen Behörden geprüft werden.

Nachhaltigkeitssiegel
Die Richtlinie verbietet die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln, die weder auf einem entsprechend anerkannten Zertifizierungssystem beruhen noch von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden. Unternehmen sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass jede bestehende Zertifizierung durch Dritte die Anforderungen der Richtlinie erfüllt.

Zertifizierungssysteme, auf denen Nachhaltigkeitssiegel beruhen, müssen bestimmte, im EU-Recht festgelegte Kriterien erfüllen. Unternehmen sollten daher überprüfen, ob die in ihrer Verbraucherkommunikation verwendeten Nachhaltigkeitssiegel diesen Anforderungen entsprechen.

Für Pelletprodukte bedeutet dies, dass Unternehmen sorgfältig prüfen sollten, wie sie Zertifizierungen darstellen. Insbesondere sollten keine eigenen „grünen“ Gütesiegel geschaffen werden, denen es an der erforderlichen unabhängigen Kontrolle, Transparenz oder Überprüfung mangelt.


Praktische Empfehlungen für Unternehmen

  1. Werbung auf nachweisbare Aussagen stützen

Überprüfen Sie sämtliche Werbematerialien, Websites, Verpackungen, Broschüren und Social-Media-Inhalte. Jede Umweltaussage sollte durch dokumentierte Nachweise gestützt werden. Dazu können beispielsweise Lebenszyklusanalysen (Life Cycle Assessments), Nachhaltigkeitsaudits oder andere überprüfbare Informationen gehören, die geeignet sind, die jeweilige konkrete Aussage zu belegen.

  1. Zertifizierungen sorgfältig und nur im Rahmen ihres Geltungsbereichs verwenden

Zertifizierungssysteme können eine wichtige Rolle bei der Kommunikation von Umwelteigenschaften spielen – allerdings nur innerhalb der Grenzen dessen, was sie tatsächlich überprüfen und bestätigen.

Beispielsweise:

ENplus® zertifiziert die Qualität von Holzpellets und deren Brennstoffeigenschaften. Die Zertifizierung allein stellt jedoch keinen Nachweis für allgemeine Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsaussagen dar.

FSC und PEFC bieten Nachweise hinsichtlich der Waldbewirtschaftung und der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette (Chain of Custody).

SURE konzentriert sich auf den Nachweis der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse und erneuerbare Brennstoffe.

Jedes dieser Systeme deckt unterschiedliche Aspekte der Lieferkette ab. Aussagen müssen daher stets dem tatsächlichen Geltungsbereich der jeweiligen Zertifizierung entsprechen.

  1. Allgemeine und absolute Aussagen vermeiden

Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „sauber“, „nachhaltig“ oder „CO₂-neutral“ können erhebliche rechtliche Risiken mit sich bringen. Stattdessen sollten Unternehmen konkrete, messbare und überprüfbare Informationen kommunizieren. Anstatt beispielsweise ein Pelletprodukt pauschal als „umweltfreundlich“ zu bezeichnen, sollten Angaben zur zertifizierten Rohstoffherkunft, zum Emissionsprofil oder zu den Kontrollen innerhalb der Lieferkette gemacht werden.

  1. Verpackungen und visuelle Kommunikation überprüfen

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen darf sich nicht nur auf schriftliche Werbeaussagen beschränken. Unternehmen sollten auch die Gestaltung ihrer Verpackungen, Bilder, Symbole, Farbkonzepte, Logos und Produktbezeichnungen überprüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass durch die Gesamtgestaltung keine weitergehenden Umweltvorteile suggeriert werden, als tatsächlich nachgewiesen werden können.

  1. Vertriebs- und Marketingteams schulen

Die Einhaltung der EmpCo-Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine kommunikative Herausforderung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vertrieb, Kundenservice und Marketing sollten wissen, welche Aussagen zulässig sind, welche möglicherweise verboten sind und welche Nachweise für die jeweiligen Aussagen vorliegen müssen.

  1. Nachweise dokumentieren

Unternehmen sollten sämtliche Unterlagen aufbewahren, die ihre nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen belegen. Die zuständigen Behörden können Nachweise dafür verlangen, dass Aussagen gegenüber Verbrauchern korrekt, ausreichend belegt und nicht irreführend sind.

  1. Regelmäßige Überprüfung der Rechtskonformität

Die europäische Umweltgesetzgebung entwickelt sich rasch weiter. Unternehmen sollten daher ihre Produktkommunikation, Verpackungen, Zertifizierungen und Werbematerialien regelmäßig überprüfen, um die fortlaufende Einhaltung der EmpCo-Richtlinie und weiterer neuer EU-Nachhaltigkeitsvorschriften sicherzustellen.


Weiterführende Informationen der Europäischen Kommission

Um eine einheitliche Anwendung der neuen Richtlinie zu unterstützen, hat die Europäische Kommission einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht:

Fragen und Antworten zur EmpCo-Richtlinie (Europäische Kommission, September 2026, Englisch)