Wie läuft das Zertifizierungsverfahren ab?
Schritt 1: Prüfen sie, ob es in ihrem Land einen nationalen Lizenzgeber gibt. Falls nicht wenden sie sich bitte an enplus@bioenergyeurope.org. Falls ja, senden sie den Antrag bitte an die Kontakt-E-Mail des betreffenden Landes, die sie auf unserer Website finden.
Schritt 2: Wählen sie eine gelistete Zertifizierungsstelle und schließen sie einen Vertrag mit ihr ab.
Schritt 3: Füllen sie das entsprechende Antragsformular je nach Geschäftsmodell (Hersteller, Händler oder Dienstleister) aus. Das Formular kann elektronisch mit Adobe Reader XI ausgefüllt werden.
Schritt 4: Ein Inspektor der beauftragten Zertifizierungsstelle führt eine Erstinspektion durch (einschließlich aller Standorte), entnimmt eine Probe zur Analyse und erstellt einen Inspektionsbericht auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion.
Schritt 5: Die unabhängige Zertifizierungsstelle prüft, ob das antragstellende Unternehmen die ENplus® -Anforderungen erfüllt, stellt einen Konformitätsbericht aus und leitet das Dokument an den Antragsteller sowie an die zuständige Systemverwaltung weiter.
Schritt 6: Wenn ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Zertifizierung erfüllt, schickt das zuständige nationale Management eine Rechnung über die Lizenzgebühren, die auf den voraussichtlichen Produktions-/Handelszahlen für das Jahr basiert. Die Gebühren werden berechnet, indem der verbleibende Anteil des Jahres auf die geschätzte Produktions-/Handelsmenge für das gesamte Jahr angewendet wird.
Ist das antragstellende Unternehmen der Inhaber des Sackdesigns, muss die Übereinstimmung des Sackdesigns mit den ENplus® -Anforderungen vom zuständigen nationalen Management freigegeben werden.
Schritt 7: Nachdem der Antragsteller die Gebühren gezahlt hat und das Sackdesign freigegeben wurde (falls zutreffend), sendet das zuständige nationale Management informative Dokumente zur Nutzung der ENplus® -Marke an das Unternehmen; die zuständige Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus. Das antragstellende Unternehmen und das zuständige Management unterzeichnen den ENplus® -Markenlizenzvertrag. Der Unternehmensname wird dann auf allen relevanten ENplus®-Webseiten veröffentlicht.
Schritt 8: Die Person, die in ihrem Unternehmen zum Qualitätsmanager ernannt wird, muss im ersten Jahr der Zertifizierung und danach einmal pro Zertifizierungszeitraum (alle 3 Jahre) an einer Qualitätsmanagerschulung teilnehmen.


